Forsteinrichtung und Betriebsplanung

Die Forsteinrichtung stellt das klassische Instrument zur mittelfristigen Entwicklung des Waldvermögens dar. Ausgehend von einer fundierten Inventur des Vermögens bildet sie die wesentliche Grundlage einer zielgerichteten forstlichen Bewirtschaftung. Innerhalb ihres mittelfristigen Planungshorizonts gibt die Forsteinrichtung dem örtlichen Bewirtschafter eine Richtlinie für die jährliche Betriebsplanung.

Klassisches Verfahren der Forsteinrichtung

Im klassischen Verfahren werden von der Forsteinrichtung im 10-jährigen Intervall statische Inventurdaten für die einzelnen Waldbestände erhoben, die im Betriebswerk aufgeführt und in einer Forstbetriebskarte dargestellt werden. Auf Grundlage der Inventurdaten und der waldbaulichen Situation werden für die nächsten zehn Jahre die wesentlichen forstbetrieblichen Maßnahmen wie

  • Bestandesbegründungen,
  • Maßnahmen zur Kultur- und Jungbestandspflege,
  • Läuterungen,
  • Vornutzungen (Durchforstungen) und
  • Endnutzungen

geplant. Die Summe der geplanten Holznutzungen ergibt den waldbaulichen Hiebssatz, der zur Prüfung auf Nachhaltigkeit dem prognostizierten Zuwachs gegenübergestellt wird. Als so genannter steuerlicher Hiebssatz bildet er u. a. eine Einflussgröße für die Ertragsbesteuerung privater Forstbetriebe.

Nachteil des klassischen Verfahrens

Der wesentliche Nachteil des klassischen Verfahrens besteht in der statischen Betrachtung von Inventur und Planung. Innerhalb des 10-jährigen Intervalls der Forsteinrichtung sind die aufwändig erhobenen Inventurdaten, bedingt sowohl durch den Vollzug der forstbetrieblichen Maßnahmen als auch durch das natürliche Wachstum der Waldbestände, relativ schnell veraltet. Außerplanmäßige Ereignisse wie beispielsweise Sturmschäden oder andere Kalamitäten erfordern darüber hinaus oftmals ein Abweichen von der ursprünglich vorgesehenen Maßnahmenfolge. Die Eignung der Forsteinrichtung als Steuerungsinstrument zur mittelfristigen Entwicklung des Waldvermögens wird damit unter Umständen deutlich eingeschränkt.

Permanente Inventur mit rollierender Planung

Ein Lösungsansatz besteht im Verfahren der permanenten Inventur mit rollierender Planung. Auch bei diesem Verfahren wird zunächst eine Erstinventur der einzelnen Waldbestände durchgeführt. Die aufgenommenen Bestandesdaten werden jedoch im Gegensatz zum klassischen Verfahren nicht statisch abgelegt, sondern in einem Programm verwendet, das mit Hilfe spezieller Algorithmen eine Simulation des natürlichen Waldwachstums ermöglicht (dynamisches Betriebswerk). Bis zur nächsten forstbetrieblichen Maßnahme werden damit die ursprünglichen Inventurdaten jährlich fortgeschrieben. Unmittelbar nach Abschluss der Maßnahme wird der entsprechende Bestand neu inventarisiert (Eingriffs- oder permanente Inventur); die Inventurdaten werden daraufhin erneut fortgeschrieben. Auf diese Weise erhält sowohl der örtliche Bewirtschafter als auch der Eigentümer des Forstbetriebes einen jährlich aktuellen Überblick über den Stand und die Entwicklung des Waldvermögens.

Prinzip der Eingriffsinventur

Zum Zeitpunkt jeder Inventur wird darüber hinaus die mittelfristige Entwicklung des jeweiligen Bestandes geplant. Auf diese Weise ergeben sich zeitlich überlappende Planungshorizonte, die gewährleisten, dass stets eine mittelfristige Betriebsplanung vorliegt, welche die bereits vollzogenen Maßnahmen vollständig berücksichtigt.

Prinzip der rollierenden Planung


Nähere Informationen zum Thema "permanente Inventur mit rollierender Planung" finden Sie anhand eines Praxisbeispiels in folgendem Beitrag:

Ziegeler, M. u. E.-M. Schneider (2013)
Steuerung der forstbetrieblichen Vermögensentwicklung
AFZ-DerWald Nr. 21, S. 22-25
Download (566 KB)


Bei Verknüpfung der jährlich fortgeschriebenen Inventurdaten mit den entsprechenden Bestandesgeometrien in einem geografischen Informationssystem (GIS) erhält der örtliche Bewirtschafter zusätzlich zu dem dynamischen Betriebswerk eine jährlich aktuelle Forstbetriebskarte. Näheres zu diesem Thema finden Sie über die grüne Schaltfläche „GIS-Kartografie“ im oberen rechten Bereich dieser Seite.

Sofern in Folge des laufenden Vollzugs forstwirtschaftlicher Maßnahmen neue kartografische Geometrien entstehen (zum Beispiel geänderte Bestandesgrenzen, Verjüngungsflächen oder neue Wegeverläufe), können diese mit Hilfe der satellitengestützten Positionsbestimmung (GPS) vergleichsweise einfach in das geografische Informationssystem übernommen werden. Über die grüne Schaltfläche „GPS-Einmessung“ ebenfalls im oberen rechten Bereich dieser Seite finden Sie weitere Informationen zu diesem Thema.


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