Waldbewertung

Die Bewirtschaftung hoher Vermögenswerte, die sowohl im Grund und Boden als auch im stehenden Baumbestand gebunden sind, ist charakteristisch für Forstbetriebe. Eine hinreichend genaue Kenntnis über diese Vermögenswerte und die Möglichkeiten zur Steuerung ihrer Entwicklung bilden die Grundlage zielgerichteter Entscheidungen über ihre Bewirtschaftung. Daneben ist die Kenntnis hierüber eine wichtige Voraussetzung für rationale Entscheidungen des Eigentümers über den An- oder Verkauf von Vermögensbestandteilen sowie über deren zeitliche Überlassung (z. B. in Form von An- oder Verpachtungen).

Klassische Anlässe zur Waldwertrechnung

Die Waldwertrechnung dient klassischerweise der Ermittlung des Ertrags- und Verkehrswertes eines Waldes sowie seiner Bestandteile und Nebennutzungen. Sie liefert vorrangig Geldwerte für Waldbestände

  • bei Kauf- oder Tauschvorgängen im freien Grundstücksverkehr,
  • bei Enteignungen oder anderem Grundstücksverkehr aus öffentlich-rechtlichem Anlass (Entschädigungswert),
  • im Schadensfall (Schadensersatz) oder
  • in Form von Sonderwerten für steuerliche und andere Zwecke (beispielsweise für Waldnutzungsrechte).

Aufgrund der notwendigen öffentlich-rechtlichen Anerkennung bilden im Regelfall die Richtlinien des Bundes für die Ermittlung und Prüfung des Verkehrswerts von Waldfläche und für Nebenentschädigungen (WaldR) die Grundlage dieser Verfahren. Aktuell liegen diese in Form der vom Bundesministerium der Finanzen herausgegebenen WaldR2000 in der Fassung vom 12. Juli 2000 vor (Bundesanzeiger Nr.168 vom 6. September 2000).

WaldR2000 (127 KB)

Die Bewertung von Waldbeständen erfolgt danach mit Hilfe von Alterswertfaktoren f, die den Wert eines Bestandes B im Alter t in Abhängigkeit

  • von den Kulturkosten c und
  • vom Abtriebswert Au zum Zeitpunkt des normalen Umtriebs U

ausdrücken.

Waldbewertung mit Alterswertfaktoren


Waldwertrechnung in Niedersachsen

Auch für die niedersächsischen Waldbewertungsrichtlinien (WBR 2008), die hier als länderbezogenes Beispiel aufgeführt werden, bilden die erwähnten Richtlinien des Bundes die Grundlage. Sie wurden im Jahr 1986 gemeinsam von der Niedersächsischen Landesforstverwaltung, der Oberfinanzdirektion Hannover sowie den Landwirtschaftskammern Hannover und Weser-Ems erstellt und im Jahr 2008 grundlegend überarbeitet (veröffentlicht im Nds. Ministerialblatt 2009, S. 225). Die Niedersächsischen Landesforsten geben zu den Richtlinien ergänzende Tabellen, Vordrucke und Hinweise heraus, die im Internet abrufbar sind:

Waldbewertung bei den Niedersächsischen Landesforsten

Die abrufbaren Informationen beinhalten u. a. tabellarische Übersichten über

  • Abtriebswerte,
  • Bestandesbegründungskosten,
  • Bestandeswerte,
  • jährliche Bodenrenten,
  • Hiebsunreifeprozente,
  • Holzerntekosten,
  • Holzpreise,
  • Reduktionsfaktoren und
  • Umsatzsteuersätze.

Bewertung von Nutzungseinschränkungen

Neben den klassischen Anlässen zur Waldwertrechnung hat die Bewertung von Nutzungseinschränkungen eine hohe forstbetriebliche Bedeutung. Sie dient beispielsweise der Herleitung von Entgeltsätzen für spezielle Leistungen im Rahmen des Vertragsnaturschutzes.

Bilanzierung von Forstbetrieben

Sowohl für bilanzierende Forstbetriebe als auch für solche, die ihren steuerlichen Gewinn durch Einnahmen-Überschussrechnung ermitteln, spielt die Herleitung von Bestandeswerten eine besondere Rolle. Den Grundsätzen der Einzelbewertung folgend ist der Gesamtkaufpreis für ein Waldgrundstück auf alle damit erworbenen Wirtschaftsgüter aufzuteilen. Die entsprechenden Einzelwerte werden im Anlageverzeichnis des Forstbetriebes aufgeführt; im Regelfall sind dies

  • der flurstücksweise Wert des Grund und Bodens,
  • der bestandesweise Wert des stehenden Holzes,
  • beim Erwerb von Eigenjagdbezirken der Jagdwert sowie
  • der Wert sonstiger Wirtschaftsgüter (Forstwege, bauliche Einrichtungen, Kulturzäune u. Ä.).

Der Wert des stehenden Holzes hat eine besondere Bedeutung für den Fall, dass beispielsweise ein Bestand kahlgeschlagen wird und der auf den Bestand entfallende Buchwert steuerlich gewinnmindernd berücksichtigt werden soll.

Forstbetriebliche Erfolgsrechnung

Verfügt ein Forstbetrieb über ein dynamisches Betriebswerk, erhält sowohl der örtliche Bewirtschafter als auch der Eigentümer des Forstbetriebes mit Hilfe einfacher Bewertungsansätze einen jährlich aktuellen Überblick über den Stand und die Entwicklung des Waldvermögens.


Die Forstbetriebsberatung (FBB) verfügt über breite methodische Kenntnisse sowie langjährige praktische Erfahrung auf den Gebieten der Waldbewertung. Bei Fragen wenden Sie sich bitte gerne per E-Mail an:
Info(@)FBB-Forst.de


zum Seitenanfang